§ § §
 
Hallo. mein Name ist  Markus Lützel !
Ich wohne seit 2011 in Holland,
bin aber sehr oft in Berlin (BRD) ,
da ich zusätzlich Geschäftsführer des
Sozialvereins "Nicky-aktuell e.V.i.G." bin !
Ich bin ansonsten auch  politisch  aktiv
und nebenbei für  amnesty international  tätig !

Ich habe eine Auskunftssperre aus guten Grunde !

Hinweis

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Hier findet Ihr einige Informationen über die


UGV Inkasso GmbH,

Werner Jentzer und Heinz Volandt
 
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Werner Jentzer,
Modenbachstrasse 1, 67376 Harthausen
 
 
Die UGV Inkasso GmbH ist wohlweislich kein Mitglied des Inkassoverbandes.
 
§
 
FKH GbR,
Werner Jentzer und Heinz Volandt
 
vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter
Werner Jentzer,
Großniedesheimer Strasse 21, 67259 Heuchelheim
 
§
 
und den Rechtsanwaltskanzleien
 
Wehnert & Kollege(n)
 
RA Michael Wehnert, Postfach 1113 , 67369 Dudenhofen
RA Christian von Loeven von der Kanzlei Wehnert und Kollege(n)
 
mit Sitz in der Modenbachstrasse 1, 67376 Harthausen
 
§

Müller & Hof
RA Dr. Katharina Ludwig und RA Volkmer Nicodemus
 
von der Kanzlei Müller-Hof -
Beethovenstraße 5 D - 76133 Karlsruhe
 
§


Zur UGV Inkasso GmbH gehören folgende Kreditinstitute :
 
PRO-KREDIT, Vermittlungen GmbH
PLZ: 67259, Stadt: Heuchelheim
Geschäftsführer: Werner Jentzer
 
Heinz Volandt DEKAP Kreditvermittlungen Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
Modenbachstr. 1, 67376 Harthausen
 
VERITAS  Vermögensberatungs- und Vermittlungs GmbH
Geschäftsführer: Christian Volandt
Boschstrasse 3 - 67346 Speyer
 
Maxda Darlehensvermittlungs GmbH 
Boschstr. 3 D-67346 Speyer Geschäftsführer: Volker Geßner

DELTA Creditvermittlungs GmbH
Boschstr. 3 67346 Speyer Geschäftsführer: Volker Gessner

( Kredithaie - ein Riesengeschäft mit der Armut  )
Url > http://www.schuldnerberatung-bayern.de/themen/ak_armut/armut0005.htm

So beherrscht
Heinz Volandt von der UGV Inkasso GmbH zusätzlich eine Firmengruppe,
bestehend aus mindestens sieben Kreditvermittlungen,
einer Versicherungsagentur und einem Inkassounternehmen.
 
§
 
Der Spiegel schreibt 1996 unter :
 
DER SPIEGEL 40/1996 - Bargeld per Post
 
Zitat :
 
>Mit der Massenarbeitslosigkeit erlebt deshalb die Branche der unseriösen Kreditvermittler einen neuen Boom.<
 
>Ob in Hamburg, München oder Berlin - die Abzocker ködern überall mit den gleichen unseriösen Versprechungen: "Bargeld per Post", "Spezialkredite auch ohne Ehepartner", "Darlehen auch für Arbeitslose, ohne Schufa-Auskunft".<

>Schon seit Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankenthal gegen die Firmengruppe Volandt, zu der unter anderen die Schweizer Credit-Vermittlungsgesellschaft, die Delta Creditvermittlungsgesellschaft, die Domas Assekuranz und die UGV-Inkasso GmbH gehören.<
 
§
 
Der Geschäftsführer Herr Jentzer ist auch laut einer Veröffenlichung eines Beschlusses  der KEK  Az. KEK 544 an der DEMEKON Entertainment AG ( früher Sparschwein AG ) mehrheitlich beteiligt.
Die UGV Inkasso GmbH betreibt das Inkasso für Forderungen
der bei Verbrauchern sehr bekannten Internetportalen wie Wuschlotto.de und musicmoster.fm.
 
 §
 
Hier einige Versand Briefkasten Firmen die die FKH GbR als Vertragspartner
gegen allen Opfern / Geschädigten angibt !

Alpen Versand
Baronesse Service
Bella d‘Or,
Charmant Versand
Classee
Crisma
DEKAP Kreditvermittlungen GmbH  (Finanz- und Kreditvermittlung)
DEMEKON Entertainment AG  >>>  Sparschwein AG
Delta Telekommunikations GmbH
Eurox
Glücksbringer GmbH - Gewinnspiel-Mafia - Betrug - 
Lindas Central Versand
LCV Absender-Firma namens LCV, die in A-6961Wolfurt offenbar nur ein Postfach 555 iAdresse ?
messagemonster AG  >>>  Sparschwein Ag >>>  DEMEKON Entertainment AG
Provea
Sparschwein AG  >>>  DEMEKON Entertainment AG
SAVPC oder Saphir.
VH France S.A.S.U.
 
 
 
Alpen-Versand   >>>  BARONESSE,   LCV = LINDA´S CENTRAL-VERSAND BV

Glücksbringer-Versand  
Charmant-Versand

Url >  http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=1000

Harter österreichischer Gouda
Der grosse G. hat nicht nur im GrOberle einen Ableger gefunden. Ein anderes Früchtchen war noch härter.

Von dessen Gewinnzusager-Briefkästen im Ausland (anfänglich mal Frankreich, später fast aussschließlich in Österreich, mit "Zwischenholdings" in Holland und der Schweiz) hat vor allem die LCV eine gewisse Berühmtheit erlangt.

Die LCV = LINDA´S CENTRAL-VERSAND BV wird am 14.11.1996 in Amsterdam gegründet (letzte bekannte Briefkasten-Adresse: NL-6229GS Maastricht, Gaetano Martinolaan 95). Gesellschafter ist die INTERGLOBE Holding/Basel (siehe BARONESSE), Geschäftsführer ist Herr Hans LICHTBLAU aus Wien. Herr LICHTBLAU taucht auch schon mal im Zusammenhang mit den Firmen G.S.V. Gesellschaft für internationalen Spezialversand, DVD Direktverkauf AG und IRU-Reiseunternehmen auf. Nach einer Anfrage im Österreichischen Parlament soll I.R.U. Reiseunternehmen GmbH der Reiseveranstalter von IVH sein und das sei mit EXPRESSTOURS & PACKAGES Ltd., 8-9 Charles Court 31 St. Luke´s Road, MSD 07 Gwardamangia/MALTA identisch. Das dürfte falsch sein, auch wenn LICHTBLAU unter der Adresse und Telefonnummer der IRU erreichbar sein sollte.

In Malta haben zwar einige Gewinnzusager eine Art Rückzugsgebiet gefunden, aber Gewinnzusagen aus Malta haben einen anderen Hintergrund.

Am 23.07.1997 wird Rolf W. aus Schutterwald zum Geschäftsführer der TOP-PROMOTION Werbeagentur bestellt (BARONESSE, ALPENVERSAND). Diese örtliche Nähe zur Flammkuchen-Connection des Herrn G. und "seiner" OMPEX/ODD ist kein Zufall, denn als "graue Eminenz" im Hintergrund der hier abgehandelten Gewinnzusager wird Herr Michael HARTER gehandelt und der war früher bei der OMPEX/ODD angestellt. BARONESSE wird in Zusammenhang gebracht mit der LCV (Linda´s Centralversand), mit der die Gemeinde Wolfurt in Österreich erhebliche Probleme hat, was auf deren Internet-Seite nachgelesen werden kann.

Am 29.09.1999 wird die MEDIACOM DIRECT gegründet (Sitz Hanns-Martin-Schleyer-Str. 10 in Offenburg - AG Offenburg HRB 2030), die 0190-Rufnummern an die LCV vermietet. Die Linda vom Centralversand hat(te) übrigens ein Gesicht und das sah so aus (diese nette Dame ist "LINDA". Das BILD wurde unter dem Originalnamen gesichert). Leider ist LINDA auf ihrer Internetseite seit einiger Zeit nicht mehr erreichbar. Ob Zufall oder Absicht: Jemand hat einen Fehler in die Seite reingebaut. Seit dem 11.11.2003 heisst die MEDIACOM MCD Telekommunikationsdienstleistungen GmbH.

20.03.2001: Das Tribunal De Grande Instance aus Straßburg (Urteil Nummer 011104) erklärt die französische Gerichtsbarkeit für zuständig bei grenzüberschreitenden Gewinnversprechen. Beklagte war die französische Geschäftsführerin Michele L. der Firma BARONESSE SERVICE mit Sitz in Strassburg (Original-Urteil im pdf-Format). In Deutschland verbreitete das Unternehmen die Gewinnversprechen über die deutsche Firma TOP-PROMOTION aus Offenburg (AG Offenburg, HRB 1051), die aber in den Gewinnversprechen bzw. Schreiben nicht auftauchte.

Am 05.11.2001 erfolgt die Liquidation der BARONESSE. Gesellschafter der BARONESSE war die INTERGLOBE HOLDING AG in Basel, deren Auflösung zunächst beschlossen wurde, die dann aber nach einer Fusion am 02.04.2003 wiederbelebt wird und zwischenzeitlich IDEAL VERSAND AG heißt (Handelsregistereintrag Nr.: 1467 des Amtsblattes für Basel Land).

02.06.2003: die GLÜCKS-BRINGER Verlagsgesellschaft, Hanns-Martin-Schleyer-Str. 10, Offenburg (AG Offenburg HRB 2229), bekommt einen neuen Geschäftsführer: Rolf Heinz W. (siehe TOP PROMOTION, BARONESSE, LCV).

Am 27.08.2003 verurteilt das LG Darmstadt - 9 O 65/03 - die MEDIACOM Direct GmbH, als Beteiligte an den Gewinnspielzusagen der LCV.


FKH GbR  UGV Inkasso GmbH  Werner Jentzer und Heinz Volandt
sowie  RA  Wehnert und Kollegen  RA Christian von Loeven
"arbeiten" eng zusammen / bzw. pflegen engen Geschäftskontakt,
mit diesen unseriösen  Betrugsfirmen- Briefkasten Firmen  !
 
§
 
Zitat Quellennachweis : http://www.wk-anwaelte.de
> http://www.wk-anwaelte.de/index.php/rechtsinformationen/verbraucherschutz/gewinnversprechen?start=1

Warnungen vor Firmen !

Verbraucherschutzzentralen, Schuldenberatungsstellen Medien oder  die Stiftung Warentest warnen seit Jahren immer wieder vor unseriösen Firmen, die im Zusammenhang mit Gewinnversprechen stehen. Es sind  beispielsweise folgende Firmen genannt:

Name Art  des Geschäftes Warnung von



UGV Inkasso GmbH Inkasso von aufgekauften Forderungen der FkH GbR, die aus Gewinnversprechen mit Warenbestellungen stammen Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest
FkH GbR Aufkäufer von Forderungen von Firmen, die aus Warenbestellungen im Rahmen eines Gewinnversprechens stammen Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern
Eurox Briefkastenfirma, die Gewinnversprechen mit Warenbestellungen versendet, die Gewinnversprechen aber nicht einhält Bundesverband der Verbraucherzentralen
Lindas Centralversand Briefkastenfirma, die Gewinnversprechen mit  Warenbestellungen versendet, die Gewinnversprechen aber nicht einhält und teuere 0190 - Beschwerdenummer eingerichtet hat. www.Baden-Online
Alpenversand Briefkastenfirma, die Gewinnversprechen mit Warenbestellungen versendet, die Gewinnversprechen aber nicht einhält Bundesverband der Verbraucherzentralen
Glücks-Bringer Verlagsgesellschaft mbH Offenburg Vertrieb einer Zeitschrift "Glücks-Bringer" mit Gewinnangeboten mit teurer Servicenummer Beiträge im Internet undVerbraucherzentrale Berlin e.V.
Friedrich Müller Wien Gewinnversender mit dubiosen Gewinnschreiben Beitrag im Verbraucherblogg

 



§

 

AKTE 09 - Vorsicht. schufafreie Kredite! Damit sie nicht in die Inkasso-Falle tappen.mp4

 









Videos und Zitat Quellennachweis : http://www.wk-anwaelte.de

> http://www.wk-anwaelte.de/index.php/rechtsinformationen/verbraucherschutz/gewinnversprechen?start=4

Bericht bei rbb

Zitat :
Jedoch ist die letzte Aussage des Verbraucherschützers so nicht ganz richtig, dass man gegen die Vollstreckungsbescheide nichts mehr unternehmen kann. Im Einzelfall kann man auch noch gegen den Titel erfolgreich vorgehen, sofern man die Sittenwidrigkeit des Vollstreckungsbescheides und die Kenntnis der FkH beweisen kann . (vgl. obiges Urteil des AG Frankenthal 11.12.2006 Az. 3cC 194/06) Daher nie die Briefe der UGV Inkasso GmbH wegschmeißen. Sie können sofort bei unberechtigten Forderung der FkH GbR  mit Erfolg eine negative Feststellungsklage erheben, dass die Forderung nicht besteht. vgl. z.B.  AG Königs Wusterhausen Teilanerkenntnisurteil vom 29.08.2011 Az. 20 C 449/11). Herr Jentzer und Herr Volandt erkennen dann sofort an und es ergeht ein Anerkenntnisurteil. Dies Kosten muss die FkH GbR tragen.
Zitat Ende :


URTEILE

Quellennachweis : http://www.wk-anwaelte.de
> http://www.wk-anwaelte.de/index.php/rechtsinformationen/verbraucherschutz/gewinnversprechen?start=2
 
Alle Beteiligten dieser Urteile können - sofern unwahr im Prozess vortragen wurde - unter Umständen eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 578 ff. ZPO erreichen.
In dieser Aufstellung verschweigt Herr Jentzer und Herr Heinz Volandt aber alle negativen Urteile und insbesondere das Urteil des AG Frankenthal vom 11.12.2006 Az. 3cC 194/06,
in dem die FkH GbR zur Herausgabe des Titels verurteilt worden ist.
 
 
Gericht Entscheidung/Datum Aktenzeichen Inhalt /Verfahren Quelle
AG Speyer Urteil v. 22.02.2005 31 C 456/04 FkH GbR wegen sittenwidrigen Inkassokosten www.jur-abc.de
AG Oberkirch Urteil v. 02.09.2004 1 C 230/03 Mailbase Direct-Marketing GmbH www.baden-online.de
OLG Frankfurt Urteil v. 29.03.2005 22 U 196/03 MCD GmbH wegen Gewinnzusage www.jur-abc.de
AG Fürstenfeldbruck Urteil v.18.10.2005 3 C 913/05 Vollstreckungsabwehrklage gegen FkH GbR (erfolgreich) Abschrift Gerichtsurteil
AG Schwelm Urteil v. 14.02.2006 20 C 299/05 Anspruch auf Herausgabe Titel und Bereicherungsanspruch gegen FkH GbR Abschrift Gerichtsurteil
AG Schwelm Urteil v. 27.03.2006 20 C 401/05 Klageabweisung der Klage der FkH GbR, Aufhebung des Vollstreckungsbe- scheides Abschrift Gerichtsurteil
AG Mannheim Kostenfestsetzung läuft 11 C 248/07 Widerspruch gg. Mahnbescheid u. Antrag des Schuldners auf streitiges Verfahren Klagerücknahme durch FkH GbR Quelle Gericht
AG Mannheim Kostenfestsetzung läuft 1 C 366/07 Widerspruch gg. Mahnbescheid u. Antrag auf streitiges Verfahren Klagerücknahme durch FkH GbR Quelle Gericht
AG Lemgo Urteil v. 15.11.2007 18 C 353/07 Klageabweisung der Klage FkH GbR aus Abtretung einer Forderung aus "Abo Glückbringer" Mein Parteibuch Blogg
AG Frankenthal Urteil v. 13.03.2006 3 b C 448/05 Bereicherungsklage gg. FkH GbR wg. Inkasso Quelle Gericht
AG Frankenthal Urteil v. 11.12.2006 3 cC 194/06 Erfolgreiche Klage aus § 826 BGB  gegen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid Abschrift Urteil
BGH Urteil v. 29.06.2005 VIII ZR 299/04 Zur Sittenwidrigkeit von Vollstreckungsbescheiden über Forderungen, die aus Gewinnversprechen stammen BGH Urteil vom 29.06.2005
BGH Urteil v. 30.05.2008 1 StR 166/07 Strafbarkeit unlauterer Werbung bei Gewinnversprechen BGH Urteil vom 30.05.2008
 



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Gewinnversprechen

Allgemein

Eines Tages erhalten Sie Post, die den Eindruck erweckt, dass Sie einen hohen Geldbetrag

gewonnen haben oder dass Sie als Gewinner eines Geldpreises ausgewählt wurden. Sie

müssen nur etwas bestellen oder bei einer teuren 0190 - Nummer anrufen, und Ihnen wird der

Geldpreis überwiesen.Als Absender treten Briefkastenfirmen, die Ihren Sitz im europäischen

Ausland haben, in Erscheinung. In der Regel bekommen die Gewinner Ihren versprochenen

Gewinn nicht. Dafür haben Sie aber meist geringwertige Waren bestellt. Sofern der Verbraucher

die Bestellung nicht bezahlt, mahnen diese Firmen oder "verkaufen" die Forderung an

Factoringfirmen wie z.B. die FkH GbR aus Heuchelheim, die dann mit Hilfe eines

Inkassounternehmens und Rechtsanwälten die Forderungen sehr konsequent eintreiben lässt.

Auffallend ist, dass der Geschäftsführer der FkH GbR und des Inkassounternehmens identisch

ist. Will der Verbraucher seinen Gewinn gem. § 661a BGB einklagen, so wird ihm dies in den

seltensten Fällen gelingen oder die Firma geht nach der Verurteilung in die Insolvenz.

Firmen

In Erscheinung getreten sind Firmen mit den Namen wie z.B. Alpenversand, Lindas

Centralversand, Eurox etc. Seit Jahren warnen die Verbraucherzentralen, insbesondere die

Neue Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern vor diesen Firmen und den Aufkäufern

solcher Forderungen.


Werbung mit falschen Gewinnversprechen strafbar !

Im Jahr 2006 wurden die ersten Verantwortlichen und Hintermänner solcher Briefkastenfirmen

in Mannheim von der 22. Strafkammer des LG Mannheim wegen irreführender Werbung zu

Bewährungstrafen verurteilt. Das Urteil des LG Mannheim wurde mit Urteil des

BGH vom 30.05.2008 Az. 1 StR 166/07

bestätigt und die Einziehung des gesamten Gewinns angeordnert. Hierüber wurde die Sache

aber an eine andere Kammer des LG Mannheim verwiesen. Der BGH führt im Leitsatz 3

folgendes aus: "Infolge der strafbaren Werbung können den Bestellern

Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung jeweils in Höhe des gezahlten

Kaufpreises zustehen, die den Verfallsbetrag vermindern".

Im Frühjahr 2007 wurde wiederum gegen Hintermänner solcher Firmen von der

Staatsanwaltschaft in Offenburg Anklage wegen Betrugs erhoben.

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Gewinnversprechen

Geschädigte Verbraucher von ODD Firmen und anderen Firmen können Ihren Schaden

aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 16 UWG geltend machen und Ihre Ansprüche anmelden.

Ferner können Ansprüche bei Abtretung gegen die Factoring Firma, die solche

Forderungen aufgekauft haben, und gegen die Inkassofirmen oder beteiligte Anwälte,

die solche Forderungen der Factoringfirma beigetrieben haben, in Betracht kommen.

Wir helfen hierbei gerne.

Im Frühjahr 2007 wurde wiederum gegen Hintermänner solcher Firmen von der

Staatsanwaltschaft in Offenburg Anklage wegen Betrugs erhoben.


Berichterstattung

Über folgende Direktmarketingfirmen mit Briefkastenfirmen wurde und wird in den Medien

kritisch berichtet:

Firma

Geschäftsgegenstand

Berichte

ODD GmbH

Mutterfirma verschiedener Briefkastenfirmen im europäischen Ausland, die Gewinnzusagen, die mit Bestellungen

www.baden-online.de

Top Promotion GmbH

Direktmarketingfirma im Zusammenhang mit Gewinnversprechen z.B. Lindas Centralversand

www.baden-online.de

Warnungen vor Firmen

Verbraucherschutzzentralen, Schuldenberatungsstellen Medien oder die Stiftung Warentest

warnen seit Jahren immer wieder vor unseriösen Firmen, die im Zusammenhang mit

Gewinnversprechen stehen. Es sind beispielsweise folgende Firmen genannt:

Name

Art des Geschäftes

Warnung von

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Gewinnversprechen

UGV Inkasso GmbH

Inkasso von aufgekauften Forderungen der FKH GbR, die aus Gewinnversprechen mit Warenbestellungen stamme

Verbraucherzentralen und

Stiftung Warentest

FKH GbR

Aufkäufer von Forderungen von Firmen, die aus Warenbestellungen im Rahmen eines Gewinnversprechens stammt

Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern

Eurox

Briefkastenfirma, die Gewinnversprechen mit Warenbestellungen versendet, die Gewinn

Bundesverband der Verbraucherzentralen

Lindas Centralversand

Briefkastenfirma, die Gewinnversprechen mit Warenbestellungen versendet, die Gewinnversprechen aber nicht einhält.

www.Baden-Online

Alpenversand

Briefkastenfirma, die Gewinnversprechen mit Warenbestellungen versendet, die Gewinnversprechen aber nicht einhält.

Bundesverband der Verbraucherzentralen

Glücks-Bringer Verlagsgesellschaft mbH Offenburg

Vertrieb einer Zeitschrift "Glücks-Bringer" mit Gewinnangeboten mit teurer Servicenummer

Beiträge im Internet und

Verbraucherzentrale Berlin e.V.

Friedrich Müller Wien

Gewinnversender mit dubiosen Gewinnschreiben

Beitrag im Verbraucherblogg


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Gewinnversprechen


Urteile

Die positiven Urteile für die FKH GbR finden Sie auf der Homepage der FKH GbR, Rubrik

Urteile

.

Urteile, in denen zu Gunsten des Verbrauchers entschieden wurden:

Gericht

Entscheidung/Datum

Aktenzeichen

Inhalt /Verfahren

Quelle

AG Speyer

Urteil v. 22.02.2005

31 C 456/04

FKH GbR wegen sittenwidrigen Inkassokosten

www.jur-abc.de

AG Oberkirch

Urteil v. 02.09.2004

1 C 230/03

Mailbase Direct-Marketing GmbH

www.baden-online.de

OLG Frankfurt

Urteil v. 29.03.2005

22 U 196/03

MCD GmbH wegen Gewinnzusage

www.jur-abc.de

AG Fürstenfeldbruck

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Page 5

Gewinnversprechen

Urteil v.18.10.2005

3 C 913/05

Vollstreckungsabwehrklage gegen FKH GbR (erfolgreich)

Abschrift Gerichtsurteil

AG Schwelm

Urteil v. 14.02.2006

20 C 299/05

Anspruch auf Herausgabe Titel und Bereicherungsanspruch gegen FKH GbR

Abschrift Gerichtsurteil

AG Schwelm

Urteil v. 27.03.2006

20 C 401/05

Klageabweisung der Klage der FKH GbR, Aufhebung des Vollstreckungsbescheides

Abschrift Gerichtsurteil

AG Mannheim

Kostenfestsetzung läuft

11 C 248/07

Widerspruch gg. Mahnbescheid u. Antrag des Schuldners auf streitiges Verfahren Klagerücknahme durch FKH GbR

Quelle Gericht

AG Mannheim

Kostenfestsetzung läuft

1 C 366/07

Widerspruch gg. Mahnbescheid u. Antrag auf streitiges Verfahren Klagerücknahme durch FKH GbR

Quelle Gericht

AG Lemgo

Urteil v. 15.11.2007

18 C 353/07

Klageabweisung der Klage FKH GbR aus Abtretung einer Forderung aus "Abo Glückbringer"

Mein Parteibuch Blog

AG Frankenthal

Urteil v. 13.03.2006

3 b C 448/05

Bereicherungsklage gg. FKH GbR wg. Inkasso

Quelle Gericht

AG Frankenthal

Urteil v. 11.12.2006

3 cC 194/06

Erfolgreiche Klage aus § 826 BGB gegen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid

Abschrift Urteil

BGH

Urteil v. 29.06.2005

VIII ZR 299/04

Zur Sittenwidrigkeit von Vollstreckungsbescheiden über Forderungen, die aus Gewinnversprechen stammen

BGH Urteil vom 29.06.2005

BGH

Urteil v. 30.05.2008

1 StR 166/07

Strafbarkeit unlauterer Werbung bei Gewinnversprechen

BGH Urteil vom 30.05.2008

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Gewinnversprechen

Laut dem Infodienst Schuldnerberatung hat der Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE)

Kenntnis von weiteren positiv verlaufenen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der FKH

GbR.

Aufkäufer und Inkasso

Sofern die getäuschten Verbraucher, die Ihren Gewinn nicht erhalten haben, Ihre bestellte Ware

nicht bezahlen, "verkaufen" diese Briefkastenfirmen Ihre Forderungen an Factoring-Firmen wie

z.B. die FKH GbR aus Heuchelheim, die dann mit Hilfe von Inkasso-Unternehmen wie z.B. die

UGV Inkasso GmbH, die durch den Geschäftsführer Werner Jentzer vertreten wird, und

Anwälten versuchen, die Forderungen beizutreiben.

Die UGV Inkasso GmbH ist laut Angabe

des Rennfahrers Uwe Alzen angeblich das fünft größte Inkassounternehmen Deutschlands, hat angeblich 100 Mitarbeiter und ist dessen Sponsor.

Der Geschäftsführer Herr Jentzer ist laut Homepage ebenfalls ein Fan schneller

Sportwagen und des Automobilsportes. Ob die UGV Inkasso GmbH fünft größtes

Inkassounternehmen der Inkassobranche ist, kann nicht verifiziert werden, da die UGV Inkasso

GmbH wohlweislich kein Mitglied des Inkassoverbandes ist.

Der Geschäftsführer Herr Jentzer ist auch laut einer Veröffenlichung eines Beschlusses der

KEK Az. KEK 544

an der

DEMEKON Entertainment AG

(früher Sparschwein AG) mehrheitlich beteiligt. Die UGV Inkasso GmbH betreibt das Inkasso für

Forderungen der bei Verbrauchern sehr bekannten Internetportalen wie

Wuschlotto.de

und

musicmoster.fm

.


Folgende Firmen und Inkassounternehmen sind öffentlich bekannt und in der Kritik :

Firma

Geschäftsgegenstand

Berichte

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Gewinnversprechen

FKH GbR in Heuchelheim

Factoring (= Aufkauf von Forderungen)

www.mein-parteibuch.com

UGV Inkasso GmbH Harthausen

Factoring, Inkasso von Forderungen

www.mein-parteibuch.com

Die Inkassokosten und Kosten der Zwangsvollstreckung übersteigen oftmals ein vielfaches der

ursprünglichen Hauptforderung. Kritik mögen diese Firmen nicht und mahnen ab.

Es lohnt sich, sich gegen die Ansprüche der FKH GbR oder anderer Firmen zur Wehr zu setzen,

wie der Internetbeitrag des Infodienstes Schuldnerberatung und die positiven Urteile zeigen.

Die Herren der FKH GbR tragen auf Ihrer Homepage und auch in Verfahren vor, Sie kaufen nur

rechtsmäßig entstandene Forderungen, was aber ernsthaft von Verbraucherschützern

bezweifelt wird.


Die Aufsichtsbehörde der UGV Inkasso GmbH sieht aber bis heute keinen Ansatzpunkt für

aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen das Inkassounternehmen.


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Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) ermittelt ?


Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) stellt nach eigenen Angaben
jährlich  ca. 40.000 Verfahren ein !

Frankenthal (Pfalz) hat aber nur ca.49.000 Einwohner !