Ich wohne seit 2011 in Holland,
bin aber sehr oft in Berlin (BRD) , da ich zusätzlich Geschäftsführer des Sozialvereins "Nicky-aktuell e.V.i.G." bin ! Ich bin ansonsten auch politisch aktiv und nebenbei für amnesty international tätig !
Ich habe eine Auskunftssperre aus guten Grunde !
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Hier findet Ihr einige Informationen über die
UGV Inkasso GmbH,
Werner Jentzer und Heinz Volandt gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Werner Jentzer, Modenbachstrasse 1, 67376 Harthausen Die UGV Inkasso GmbH ist wohlweislich kein Mitglied des Inkassoverbandes. § FKH GbR, Werner Jentzer und Heinz Volandt vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Werner Jentzer, Großniedesheimer Strasse 21, 67259 Heuchelheim § und den Rechtsanwaltskanzleien Wehnert & Kollege(n) RA Michael Wehnert, Postfach 1113 , 67369 Dudenhofen RA Christian von Loeven von der Kanzlei Wehnert und Kollege(n) mit Sitz in der Modenbachstrasse 1, 67376 Harthausen §Müller & Hof RA Dr. Katharina Ludwig und RA Volkmer Nicodemus von der Kanzlei Müller-Hof - Beethovenstraße 5 D - 76133 Karlsruhe §
Zur UGV Inkasso GmbH gehören folgende Kreditinstitute : PRO-KREDIT, Vermittlungen GmbH PLZ: 67259, Stadt: Heuchelheim Geschäftsführer: Werner Jentzer
Heinz Volandt DEKAP Kreditvermittlungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Modenbachstr. 1, 67376 Harthausen
VERITAS Vermögensberatungs- und Vermittlungs GmbH Geschäftsführer: Christian Volandt Boschstrasse 3 - 67346 Speyer
Maxda Darlehensvermittlungs GmbH Boschstr. 3 D-67346 Speyer Geschäftsführer: Volker Geßner
DELTA Creditvermittlungs GmbH Boschstr. 3 67346 Speyer Geschäftsführer: Volker Gessner
( Kredithaie - ein Riesengeschäft mit der Armut )
Url > http://www.schuldnerberatung-bayern.de/themen/ak_armut/armut0005.htm
So beherrscht Heinz Volandt von der UGV Inkasso GmbH zusätzlich eine Firmengruppe, bestehend aus mindestens sieben Kreditvermittlungen, einer Versicherungsagentur und einem Inkassounternehmen. § Der Spiegel schreibt 1996 unter : DER SPIEGEL 40/1996 - Bargeld per Post Zitat : >Mit der Massenarbeitslosigkeit erlebt deshalb die Branche der unseriösen Kreditvermittler einen neuen Boom.< >Ob in Hamburg, München oder Berlin - die Abzocker ködern überall mit den gleichen unseriösen Versprechungen: "Bargeld per Post", "Spezialkredite auch ohne Ehepartner", "Darlehen auch für Arbeitslose, ohne Schufa-Auskunft".<
>Schon seit Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankenthal gegen die Firmengruppe Volandt, zu der unter anderen die Schweizer Credit-Vermittlungsgesellschaft, die Delta Creditvermittlungsgesellschaft, die Domas Assekuranz und die UGV-Inkasso GmbH gehören.< § Der Geschäftsführer Herr Jentzer ist auch laut einer Veröffenlichung eines Beschlusses der KEK Az. KEK 544 an der DEMEKON Entertainment AG ( früher Sparschwein AG ) mehrheitlich beteiligt. Die UGV Inkasso GmbH betreibt das Inkasso für Forderungen der bei Verbrauchern sehr bekannten Internetportalen wie Wuschlotto.de und musicmoster.fm.
§
Warnungen vor Firmen !
Verbraucherschutzzentralen, Schuldenberatungsstellen Medien oder die Stiftung Warentest warnen seit Jahren immer wieder vor unseriösen Firmen, die im Zusammenhang mit Gewinnversprechen stehen. Es sind beispielsweise folgende Firmen genannt:
| Name | Art des Geschäftes | Warnung von |
| UGV Inkasso GmbH | Inkasso von aufgekauften Forderungen der FkH GbR, die aus Gewinnversprechen mit Warenbestellungen stammen | Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest |
| FkH GbR | Aufkäufer von Forderungen von Firmen, die aus Warenbestellungen im Rahmen eines Gewinnversprechens stammen | Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern |
| Eurox | Briefkastenfirma, die Gewinnversprechen mit Warenbestellungen versendet, die Gewinnversprechen aber nicht einhält | Bundesverband der Verbraucherzentralen |
| Lindas Centralversand | Briefkastenfirma, die Gewinnversprechen mit Warenbestellungen versendet, die Gewinnversprechen aber nicht einhält und teuere 0190 - Beschwerdenummer eingerichtet hat. | www.Baden-Online |
| Alpenversand | Briefkastenfirma, die Gewinnversprechen mit Warenbestellungen versendet, die Gewinnversprechen aber nicht einhält | Bundesverband der Verbraucherzentralen |
| Glücks-Bringer Verlagsgesellschaft mbH Offenburg | Vertrieb einer Zeitschrift "Glücks-Bringer" mit Gewinnangeboten mit teurer Servicenummer | Beiträge im Internet undVerbraucherzentrale Berlin e.V. |
| Friedrich Müller Wien | Gewinnversender mit dubiosen Gewinnschreiben | Beitrag im Verbraucherblogg |
§
AKTE 09 - Vorsicht. schufafreie Kredite! Damit sie nicht in die Inkasso-Falle tappen.mp4
Videos und Zitat Quellennachweis : http://www.wk-anwaelte.de
> http://www.wk-anwaelte.de/index.php/rechtsinformationen/verbraucherschutz/gewinnversprechen?start=4
Bericht bei rbb
Zitat : Jedoch ist die letzte Aussage des Verbraucherschützers so nicht ganz richtig, dass man gegen die Vollstreckungsbescheide nichts mehr unternehmen kann. Im Einzelfall kann man auch noch gegen den Titel erfolgreich vorgehen, sofern man die Sittenwidrigkeit des Vollstreckungsbescheides und die Kenntnis der FkH beweisen kann . (vgl. obiges Urteil des AG Frankenthal 11.12.2006 Az. 3cC 194/06) Daher nie die Briefe der UGV Inkasso GmbH wegschmeißen. Sie können sofort bei unberechtigten Forderung der FkH GbR mit Erfolg eine negative Feststellungsklage erheben, dass die Forderung nicht besteht. vgl. z.B. AG Königs Wusterhausen Teilanerkenntnisurteil vom 29.08.2011 Az. 20 C 449/11). Herr Jentzer und Herr Volandt erkennen dann sofort an und es ergeht ein Anerkenntnisurteil. Dies Kosten muss die FkH GbR tragen. Zitat Ende :URTEILE
Quellennachweis : http://www.wk-anwaelte.de > http://www.wk-anwaelte.de/index.php/rechtsinformationen/verbraucherschutz/gewinnversprechen?start=2 Alle Beteiligten dieser Urteile können - sofern unwahr im Prozess vortragen wurde - unter Umständen eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 578 ff. ZPO erreichen. In dieser Aufstellung verschweigt Herr Jentzer und Herr Heinz Volandt aber alle negativen Urteile und insbesondere das Urteil des AG Frankenthal vom 11.12.2006 Az. 3cC 194/06, in dem die FkH GbR zur Herausgabe des Titels verurteilt worden ist.| Gericht | Entscheidung/Datum | Aktenzeichen | Inhalt /Verfahren | Quelle |
| AG Speyer | Urteil v. 22.02.2005 | 31 C 456/04 | FkH GbR wegen sittenwidrigen Inkassokosten | www.jur-abc.de |
| AG Oberkirch | Urteil v. 02.09.2004 | 1 C 230/03 | Mailbase Direct-Marketing GmbH | www.baden-online.de |
| OLG Frankfurt | Urteil v. 29.03.2005 | 22 U 196/03 | MCD GmbH wegen Gewinnzusage | www.jur-abc.de |
| AG Fürstenfeldbruck | Urteil v.18.10.2005 | 3 C 913/05 | Vollstreckungsabwehrklage gegen FkH GbR (erfolgreich) | Abschrift Gerichtsurteil |
| AG Schwelm | Urteil v. 14.02.2006 | 20 C 299/05 | Anspruch auf Herausgabe Titel und Bereicherungsanspruch gegen FkH GbR | Abschrift Gerichtsurteil |
| AG Schwelm | Urteil v. 27.03.2006 | 20 C 401/05 | Klageabweisung der Klage der FkH GbR, Aufhebung des Vollstreckungsbe- scheides | Abschrift Gerichtsurteil |
| AG Mannheim | Kostenfestsetzung läuft | 11 C 248/07 | Widerspruch gg. Mahnbescheid u. Antrag des Schuldners auf streitiges Verfahren Klagerücknahme durch FkH GbR | Quelle Gericht |
| AG Mannheim | Kostenfestsetzung läuft | 1 C 366/07 | Widerspruch gg. Mahnbescheid u. Antrag auf streitiges Verfahren Klagerücknahme durch FkH GbR | Quelle Gericht |
| AG Lemgo | Urteil v. 15.11.2007 | 18 C 353/07 | Klageabweisung der Klage FkH GbR aus Abtretung einer Forderung aus "Abo Glückbringer" | Mein Parteibuch Blogg |
| AG Frankenthal | Urteil v. 13.03.2006 | 3 b C 448/05 | Bereicherungsklage gg. FkH GbR wg. Inkasso | Quelle Gericht |
| AG Frankenthal | Urteil v. 11.12.2006 | 3 cC 194/06 | Erfolgreiche Klage aus § 826 BGB gegen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid | Abschrift Urteil |
| BGH | Urteil v. 29.06.2005 | VIII ZR 299/04 | Zur Sittenwidrigkeit von Vollstreckungsbescheiden über Forderungen, die aus Gewinnversprechen stammen | BGH Urteil vom 29.06.2005 |
| BGH | Urteil v. 30.05.2008 | 1 StR 166/07 | Strafbarkeit unlauterer Werbung bei Gewinnversprechen | BGH Urteil vom 30.05.2008 |
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Gewinnversprechen
Allgemein
Eines Tages erhalten Sie Post, die den Eindruck erweckt, dass Sie einen hohen Geldbetrag
gewonnen haben oder dass Sie als Gewinner eines Geldpreises ausgewählt wurden. Sie
müssen nur etwas bestellen oder bei einer teuren 0190 - Nummer anrufen, und Ihnen wird der
Geldpreis überwiesen.Als Absender treten Briefkastenfirmen, die Ihren Sitz im europäischen
Ausland haben, in Erscheinung. In der Regel bekommen die Gewinner Ihren versprochenen
Gewinn nicht. Dafür haben Sie aber meist geringwertige Waren bestellt. Sofern der Verbraucher
die Bestellung nicht bezahlt, mahnen diese Firmen oder "verkaufen" die Forderung an
Factoringfirmen wie z.B. die FkH GbR aus Heuchelheim, die dann mit Hilfe eines
Inkassounternehmens und Rechtsanwälten die Forderungen sehr konsequent eintreiben lässt.
Auffallend ist, dass der Geschäftsführer der FkH GbR und des Inkassounternehmens identisch
ist. Will der Verbraucher seinen Gewinn gem. § 661a BGB einklagen, so wird ihm dies in den
seltensten Fällen gelingen oder die Firma geht nach der Verurteilung in die Insolvenz.
Firmen
In Erscheinung getreten sind Firmen mit den Namen wie z.B. Alpenversand, Lindas
Centralversand, Eurox etc. Seit Jahren warnen die Verbraucherzentralen, insbesondere die
Neue Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern vor diesen Firmen und den Aufkäufern
solcher Forderungen.
Werbung mit falschen
Gewinnversprechen strafbar !
Im Jahr 2006 wurden die ersten Verantwortlichen und Hintermänner solcher Briefkastenfirmen
in Mannheim von der 22. Strafkammer des LG Mannheim wegen irreführender Werbung zu
Bewährungstrafen verurteilt. Das Urteil des LG Mannheim wurde mit Urteil des
BGH vom 30.05.2008 Az. 1 StR 166/07
bestätigt und die Einziehung des gesamten Gewinns angeordnert. Hierüber wurde die Sache
aber an eine andere Kammer des LG Mannheim verwiesen. Der BGH führt im Leitsatz 3
folgendes aus: "Infolge der strafbaren Werbung können den Bestellern
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung jeweils in Höhe des gezahlten
Kaufpreises zustehen, die den Verfallsbetrag vermindern".
Im Frühjahr 2007 wurde wiederum gegen Hintermänner solcher Firmen von der
Staatsanwaltschaft in Offenburg Anklage wegen Betrugs erhoben.
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Gewinnversprechen
Geschädigte Verbraucher von ODD Firmen und anderen Firmen können Ihren Schaden
aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 16 UWG geltend machen und Ihre Ansprüche anmelden.
Ferner können Ansprüche bei Abtretung gegen die Factoring Firma, die solche
Forderungen aufgekauft haben, und gegen die Inkassofirmen oder beteiligte Anwälte,
die solche Forderungen der Factoringfirma beigetrieben haben, in Betracht kommen.
Wir helfen hierbei gerne.
Im Frühjahr 2007 wurde wiederum gegen Hintermänner solcher Firmen von der
Staatsanwaltschaft in Offenburg Anklage wegen Betrugs erhoben.
Berichterstattung
Über folgende Direktmarketingfirmen mit Briefkastenfirmen wurde und wird in den Medien
kritisch berichtet:
Firma
Geschäftsgegenstand
Berichte
ODD GmbH
Mutterfirma verschiedener Briefkastenfirmen im europäischen Ausland, die Gewinnzusagen, die mit Bestellungen
www.baden-online.de
Top Promotion GmbH
Direktmarketingfirma im Zusammenhang mit Gewinnversprechen z.B. Lindas Centralversand
www.baden-online.de
Warnungen vor Firmen
Verbraucherschutzzentralen, Schuldenberatungsstellen Medien oder die Stiftung Warentest
warnen seit Jahren immer wieder vor unseriösen Firmen, die im Zusammenhang mit
Gewinnversprechen stehen. Es sind beispielsweise folgende Firmen genannt:
Name
Art des Geschäftes
Warnung von
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Gewinnversprechen
UGV Inkasso GmbH
Inkasso von aufgekauften Forderungen der FKH GbR, die aus Gewinnversprechen mit Warenbestellungen stamme
Verbraucherzentralen und
Stiftung Warentest
FKH GbR
Aufkäufer von Forderungen von Firmen, die aus Warenbestellungen im Rahmen eines Gewinnversprechens stammt
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern
Eurox
Briefkastenfirma, die Gewinnversprechen mit Warenbestellungen versendet, die Gewinn
Bundesverband der Verbraucherzentralen
Lindas Centralversand
Briefkastenfirma, die Gewinnversprechen mit Warenbestellungen versendet, die Gewinnversprechen aber nicht einhält.
www.Baden-Online
Alpenversand
Briefkastenfirma, die Gewinnversprechen mit Warenbestellungen versendet, die Gewinnversprechen aber nicht einhält.
Bundesverband der Verbraucherzentralen
Glücks-Bringer Verlagsgesellschaft mbH Offenburg
Vertrieb einer Zeitschrift "Glücks-Bringer" mit Gewinnangeboten mit teurer Servicenummer
Beiträge im Internet und
Verbraucherzentrale Berlin e.V.
Friedrich Müller Wien
Gewinnversender mit dubiosen Gewinnschreiben
Beitrag im Verbraucherblogg
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Gewinnversprechen
Urteile
Die positiven Urteile für die FKH GbR finden Sie auf der Homepage der FKH GbR, Rubrik
Urteile
.
Urteile, in denen zu Gunsten des Verbrauchers entschieden wurden:
Gericht
Entscheidung/Datum
Aktenzeichen
Inhalt /Verfahren
Quelle
AG Speyer
Urteil v. 22.02.2005
31 C 456/04
FKH GbR wegen sittenwidrigen Inkassokosten
www.jur-abc.de
AG Oberkirch
Urteil v. 02.09.2004
1 C 230/03
Mailbase Direct-Marketing GmbH
www.baden-online.de
OLG Frankfurt
Urteil v. 29.03.2005
22 U 196/03
MCD GmbH wegen Gewinnzusage
www.jur-abc.de
AG Fürstenfeldbruck
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Gewinnversprechen
Urteil v.18.10.2005
3 C 913/05
Vollstreckungsabwehrklage gegen FKH GbR (erfolgreich)
Abschrift Gerichtsurteil
AG Schwelm
Urteil v. 14.02.2006
20 C 299/05
Anspruch auf Herausgabe Titel und Bereicherungsanspruch gegen FKH GbR
Abschrift Gerichtsurteil
AG Schwelm
Urteil v. 27.03.2006
20 C 401/05
Klageabweisung der Klage der FKH GbR, Aufhebung des Vollstreckungsbescheides
Abschrift Gerichtsurteil
AG Mannheim
Kostenfestsetzung läuft
11 C 248/07
Widerspruch gg. Mahnbescheid u. Antrag des Schuldners auf streitiges Verfahren Klagerücknahme durch FKH GbR
Quelle Gericht
AG Mannheim
Kostenfestsetzung läuft
1 C 366/07
Widerspruch gg. Mahnbescheid u. Antrag auf streitiges Verfahren Klagerücknahme durch FKH GbR
Quelle Gericht
AG Lemgo
Urteil v. 15.11.2007
18 C 353/07
Klageabweisung der Klage FKH GbR aus Abtretung einer Forderung aus "Abo Glückbringer"
Mein Parteibuch Blog
AG Frankenthal
Urteil v. 13.03.2006
3 b C 448/05
Bereicherungsklage gg. FKH GbR wg. Inkasso
Quelle Gericht
AG Frankenthal
Urteil v. 11.12.2006
3 cC 194/06
Erfolgreiche Klage aus § 826 BGB gegen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid
Abschrift Urteil
BGH
Urteil v. 29.06.2005
VIII ZR 299/04
Zur Sittenwidrigkeit von Vollstreckungsbescheiden über Forderungen, die aus Gewinnversprechen stammen
BGH Urteil vom 29.06.2005
BGH
Urteil v. 30.05.2008
1 StR 166/07
Strafbarkeit unlauterer Werbung bei Gewinnversprechen
BGH Urteil vom 30.05.2008
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Gewinnversprechen
Laut dem Infodienst Schuldnerberatung hat der Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE)
Kenntnis von weiteren positiv verlaufenen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der FKH
GbR.
Aufkäufer und Inkasso
Sofern die getäuschten Verbraucher, die Ihren Gewinn nicht erhalten haben, Ihre bestellte Ware
nicht bezahlen, "verkaufen" diese Briefkastenfirmen Ihre Forderungen an Factoring-Firmen wie
z.B. die FKH GbR aus Heuchelheim, die dann mit Hilfe von Inkasso-Unternehmen wie z.B. die
UGV Inkasso GmbH, die durch den Geschäftsführer Werner Jentzer vertreten wird, und
Anwälten versuchen, die Forderungen beizutreiben.
Die UGV Inkasso GmbH ist laut Angabe
des Rennfahrers Uwe Alzen angeblich das fünft größte Inkassounternehmen Deutschlands, hat angeblich 100 Mitarbeiter und ist dessen Sponsor.
Der Geschäftsführer Herr Jentzer ist laut Homepage ebenfalls ein Fan schneller
Sportwagen und des Automobilsportes. Ob die UGV Inkasso GmbH fünft größtes
Inkassounternehmen der Inkassobranche ist, kann nicht verifiziert werden, da die UGV Inkasso
GmbH wohlweislich kein Mitglied des Inkassoverbandes ist.
Der Geschäftsführer Herr Jentzer ist auch laut einer Veröffenlichung eines Beschlusses der
KEK Az. KEK 544
an der
DEMEKON Entertainment AG
(früher Sparschwein AG) mehrheitlich beteiligt. Die UGV Inkasso GmbH betreibt das Inkasso für
Forderungen der bei Verbrauchern sehr bekannten Internetportalen wie
Wuschlotto.de
und
musicmoster.fm
.
Folgende Firmen und Inkassounternehmen sind öffentlich bekannt und in der Kritik :
Firma
Geschäftsgegenstand
Berichte
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Gewinnversprechen
FKH GbR in Heuchelheim
Factoring (= Aufkauf von Forderungen)
www.mein-parteibuch.com
UGV Inkasso GmbH Harthausen
Factoring, Inkasso von Forderungen
www.mein-parteibuch.com
Die Inkassokosten und Kosten der Zwangsvollstreckung übersteigen oftmals ein vielfaches der
ursprünglichen Hauptforderung. Kritik mögen diese Firmen nicht und mahnen ab.
Es lohnt sich, sich gegen die Ansprüche der FKH GbR oder anderer Firmen zur Wehr zu setzen,
wie der Internetbeitrag des Infodienstes Schuldnerberatung und die positiven Urteile zeigen.
Die Herren der FKH GbR tragen auf Ihrer Homepage und auch in Verfahren vor, Sie kaufen nur
rechtsmäßig entstandene Forderungen, was aber ernsthaft von Verbraucherschützern
bezweifelt wird.
Die Aufsichtsbehörde der UGV Inkasso GmbH sieht aber bis heute keinen Ansatzpunkt für
aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen das Inkassounternehmen.
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Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) ermittelt ?
Frankenthal (Pfalz) hat aber nur ca.49.000 Einwohner !

